Jugendordnung

Jugendordnung des MFV Lahntal e.V.

Beschlossen am 25. Januar 2002

§1

Bezug zur Vereinssatzung

Die Jugendordnung basiert auf der Satzung des MFV Lahntal e.V. und regelt die Belange der Vereinsjugend im Rahmen der dort festgelegten Grundsätze.

§2

Luftsportjugend

Die Luftsportjugend des MFV Lahntal umfasst alle Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie bildet die Jugendabteilung des Vereins.

§3

Aufgaben der Jugendarbeit

Die Jugendarbeit des Vereins umfasst insbesondere:

  • Sportliche Jugendarbeit — Förderung des Modellflugsports bei Jugendlichen
  • Kulturelle Jugendarbeit — Gemeinsame Aktivitäten über den Sport hinaus
  • Mitsprache — Beteiligung der Jugend an Vereinsentscheidungen
§4

Jugendversammlung

Die Jugendversammlung findet einmal jährlich statt und ist das Organ der Vereinsjugend.

In der Jugendversammlung wird der Jugendwart gewählt, der die Interessen der Jugend im Vorstand vertritt. Alle Mitglieder der Luftsportjugend sind stimmberechtigt.

§5

Jugendwart

Der Jugendwart wird von der Jugendversammlung gewählt und ist Mitglied des Vereinsvorstands.

Er vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Vorstand und ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Jugendarbeit im Verein.

§6

Änderungen der Jugendordnung

Änderungen dieser Jugendordnung können durch die Jugendversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Änderungen bedürften der Bestätigung durch den Vereinsvorstand.

Diese Jugendordnung wurde am 25. Januar 2002 beschlossen und ist Bestandteil der Vereinssatzung des MFV Lahntal e.V.

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